Wichtige Hinweise für Hundebesitzer
Immer wieder gehen bei der Gemeindeverwaltung Beschwerden von Mitbürgerinnen und Mitbürgern, aber auch von Gästen und Besuchern, über frei laufende Hunde und über deren Hinterlassenschaften ein.
Alle Hundehalter werden deshalb darum gebeten, die Verordnungen der Gemeinde Hohenau (einsehbar unter: https://www.hohenau.de/rechtsgrundlagen/2/verordnungen.html) über
das freie Umherlaufen von großen Hunden und Kampfhunden
und
die Reinhaltung der öffentlichen Straßen
zur Kenntnis zu nehmen und zu beachten.
Nutzen Sie bitte die in der Gemeinde Hohenau aufgestellten Hundetoiletten. Diese Hundetoiletten werden in der Regel wöchentlich vom gemeindlichen Bauhof geleert und bei Bedarf mit neuen Tüten bestückt.
An folgenden Stellen finden Sie Hundetoiletten:
Bierhütte – Unterkashof, gegenüber dem Anwesen Hausnummer 56
Hohenau, Kreuzung Schulstraße – Haslacher Weg
Kapfham Richtung Kläranlage, Modellflugplatz
Schönbrunn a.Lusen, Dorfplatz
Neuraimundsreut beim „Schwarzen Baum“
Haslach, Naturbadeweiher
Kirchl-Wolfau, Abzweigung Wanderweg
Des Öfteren haben wir beobachtet, dass die ausgeschilderte und gespurte Loipe als Spazier- und Wanderweg von Hundehaltern „missbraucht“ wird. Bitte beachten Sie zukünftig, dass die gesamte Loipe im Gemeindegebiet Hohenau von Fußgängern und Hunden auf der ganzen Breite nicht betreten werden darf. Außerdem ist das Baden von Hunden im Naturbadeweiher in Haslach, dem sogenannten Pfarrerweiher, gemäß der aufgestellten Hinweisschilder, nicht gestattet.
Für Ihr Verständnis bedanken sich alle Spaziergänger, Wanderer, Langläufer, Badegäste und ganz besonders auch die Landwirte – Die Gemeinde Hohenau sagt dafür ein herzliches Vergelt´s Gott!