Wichtige Hinweise für Hundebesitzer

18. 04. 2017

Immer wieder gehen bei der Gemeindeverwaltung Beschwerden von Mitbürgerinnen und Mitbürgern, aber auch von Gästen und Besuchern, über frei laufende Hunde und über deren Hinterlassenschaften ein.


Alle Hundehalter werden deshalb darum gebeten, die Verordnungen der Gemeinde Hohenau (einsehbar unter: https://www.hohenau.de/rechtsgrundlagen/2/verordnungen.html) über

das freie Umherlaufen von großen Hunden und Kampfhunden

und

die Reinhaltung der öffentlichen Straßen

zur Kenntnis zu nehmen und zu beachten.


Nutzen Sie bitte die in der Gemeinde Hohenau aufgestellten Hundetoiletten. Diese Hundetoiletten werden in der Regel wöchentlich vom gemeindlichen Bauhof geleert und bei Bedarf mit neuen Tüten bestückt.


An folgenden Stellen finden Sie Hundetoiletten:

 

Bierhütte – Unterkashof, gegenüber dem Anwesen Hausnummer 56

Hohenau, Kreuzung Schulstraße – Haslacher Weg

Kapfham Richtung Kläranlage, Modellflugplatz

Schönbrunn a.Lusen, Dorfplatz

Neuraimundsreut beim „Schwarzen Baum“

Haslach, Naturbadeweiher

Kirchl-Wolfau, Abzweigung Wanderweg

 

Des Öfteren haben wir beobachtet, dass die ausgeschilderte und gespurte Loipe als Spazier- und Wanderweg von Hundehaltern „missbraucht“ wird. Bitte beachten Sie zukünftig, dass die gesamte Loipe im Gemeindegebiet Hohenau von Fußgängern und Hunden auf der ganzen Breite nicht betreten werden darf. Außerdem ist das Baden von Hunden im Naturbadeweiher in Haslach, dem sogenannten Pfarrerweiher, gemäß der aufgestellten Hinweisschilder, nicht gestattet.

 

Für Ihr Verständnis bedanken sich alle Spaziergänger, Wanderer, Langläufer, Badegäste und ganz besonders auch die Landwirte – Die Gemeinde Hohenau sagt dafür ein herzliches Vergelt´s Gott!