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Vorschlagsliste zur Wahl der ehrenamtlichen Richter für die Verwaltungsgerichte

28. 05. 2024

MITTEILUNG DES LANDRATSAMT FREYUNG-GRAFENAU

Für die am 01.04.2025 beginnende fünfjährige Amtsperiode der ehrenamtlichen Richter am Verwaltungsgericht Regensburg hat der Landkreis Freyung-Grafenau eine Vorschlagsliste mit acht Bürgerinnen und Bürgern vorzulegen.

Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Aufstellung der Vorschlagsliste ausschließlich die allgemeine fachliche und persönliche Eignung der Bewerberinnen und Bewerber maßgeblich ist. Die Zugehörigkeit zu kommunalen Vertretungsorganen oder politischen Parteien ist nicht erforderlich. Die Vorschlagslisten sollen nur Personen enthalten, bei denen die besondere Verfassungstreue gegeben ist.

Die Vorschlagsliste soll alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen. Besonders Frauen sollten stärker einbezogen werden.

Die ehrenamtlichen Richter müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Deutsche Staatsangehörigkeit

  • Besitz der bürgerlichen Ehrenrechte

  • Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden

  • Mindestalter: 25 Jahre

  • Wohnsitz innerhalb des Gerichtsbezirks im letzten Jahr vor der Wahl

Vom Amt ausgeschlossen sind Personen, die:

  • die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter infolge Richterspruchs nicht besitzen,

  • wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurden,

  • nicht das Wahlrecht zu den gesetzgebenden Körperschaften besitzen.

Ebenfalls ausgeschlossen sind Mitglieder des Bundestages, des Europäischen Parlaments, des Landtags, Richter, Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst (soweit sie nicht ehrenamtlich tätig sind), Berufssoldaten, Soldaten auf Zeit, Rechtsanwälte, Notare und Personen, die geschäftsmäßig fremde Rechtsangelegenheiten besorgen.

Das Landratsamt bereitet die eingehenden Vorschläge für die Liste vor. Personen, die die genannten Voraussetzungen erfüllen und bereit sind, das Amt eines ehrenamtlichen Verwaltungsrichters auszuüben, werden gebeten, sich bis spätestens 05.07.2024 beim Landratsamt Freyung-Grafenau per E-Mail (sitzungsdienst@landkreis-frg.de) oder telefonisch unter 08551/57-1502 oder 57-1503 zu melden.

Bewerbungen sollten folgende Angaben enthalten:

  • Vor- und Nachname

  • Geburtsdatum

  • Geburtsort

  • Aktueller Beruf

  • Aktuelle Wohnadresse

  • Telefonische Erreichbarkeit

  • (Freiwillig) Arbeitgeber

  • (Freiwillig) Ehrenämter

Diese Informationen dienen zur Abklärung der Eignung und Vermeidung von Befangenheiten.

Mit freundlichen Grüßen, Landratsamt Freyung-Grafenau

 
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