Neuerungen beim Bildungsgutschein Musikunterricht
Die Gemeinde Hohenau fördert die musikalische Früherziehung, die Instrumental- sowie Gesangsausbildung mit einem Bildungsgutschein.
Die Richtlinie zur Vergabe von Bildungsgutscheinen wurde durch den Gemeinderat Hohenau geändert und tritt gemäß des Gemeinderatsbeschlusses zum 01.09.2023 bzw. 01.09.2024 in Kraft. Mit dieser Änderung legt die Gemeinde Hohenau einen Fokus auf die Digitalisierung und vereinfacht das Verfahren für den Bildungsgutschein Musikunterricht.
Im Sinne der alten Richtlinien mussten Sie bereits einen Antrag für das Förderjahr 2023/2024 für Ihre Kinder bei der Gemeindeverwaltung einreichen. Dieser Schritt zu Beginn des Schuljahres entfällt ab sofort. Der Bildungsgutschein kann über einen einmaligen Vorgang und voll digital, ganz einfach online beantragt werden.
Falls der Antrag für das Förderjahr 2023/2024 Ihrer Tochter/ Ihres Sohnes bereits in der Gemeindeverwaltung eingereicht wurde, bitten wir Sie, den Antrag erneut über unsere Homepage, Onlinedienste, Bildungsgutschein Musikunterricht zu beantragen und mit sämtlichen Unterlagen für das Musikschuljahr (September 2023 bis Juli 2024) bis spätestens 15.10.2024 einzureichen.
Später eingereichte Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden.
Antragstellung ist zukünftig frühestens ab 01.09. bis spätestens 15.10. für das zurückliegende Schuljahr möglich,
das heißt, der Antrag kann und muss gleichzeitig mit allen benötigten Unterlagen eingereicht werden!
Alle Antragsunterlagen, sowie die aktuellen Richtlinien sind einsehbar auf unserer Homepage www.service.hohenau.de, bzw. stehen dort als Download zur Verfügung.
https://service.hohenau.de/bildungsgutschein-musikunterricht.html
Eine Einreichung in ausgedruckter Form ist weiterhin möglich. Eine Zusendung der Unterlagen erfolgt nicht.
Bild zur Meldung: Neuerungen beim Bildungsgutschein Musikunterricht