- 02.11.2026 Anpassung der Gebühren ab 1. November 2026
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- 21.10.2026 Modernisierungsarbeiten am Mobilfunkmast in Schönbrunn am Lusen
- 16.10.2026 Wichtige Information zur Herstellung neuer Wasser- und Kanalhausanschlüsse
- 29.09.2026 Haus-, Straßen- und Friedhofssammlung des Volksbundes 2026
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Die Vogelgrippe breitet sich weiter aus – strengere Vorsogemaßnahmen nötig
(Auszug aus den Informationen des Veterinäramtes des Landkreises Freyung Grafenau vom 08.03.2021)
- Für Geflügelhaltungen in Risikogebieten (entlang von Flüssen, Bächen und Seen, siehe Kartenmaterial auf der Landkreis-Homepage) musste deshalb ein Aufstallungsgebot angeordnet werden
- Futter und Einstreu muss vor Wildvögeln geschützt gelagert werden
- Verbot der Fütterung bestimmter Wildvögel (Wildenten, Wildgänse), ausgenommen sind Singvögel
- Wer bisher seinen Geflügelbestand (dazu zählen auch Hobbyhaltungen) noch nicht angezeigt hat, muss diesen umgehend beim zuständigen Landratsamt melden. Bei uns im Landkreis Freyung-Grafenau also beim Veterinäramt, Kreuzstraße 4, 94078 Freyung (E-Mail: ). In der schriftlichen Meldung genügt es, Name und Anschrift des Halters, Art und durchschnittliche Anzahl des Geflügels sowie Nutzungsart (z. B. Mast, Zucht, Eierproduktion) und Standort der Tiere anzugeben. Neben Hühnern, Enten, Puten und Gänsen, sind auch Tauben, Fasane, Rebhühner und Wachteln anzugeben.
Die Vogelgrippe ist eine sehr ernst zu nehmende Bedrohung unserer Hausgeflügelbestände. Von dem Virus betroffenes Geflügel verendet oder muss gekeult werden. Dies betrifft auch kleine und Kleinsthaltungen von Geflügel, z. B. als Hobby. Ausnahmen sind hier leider nicht vorgesehen.
Das Veterinäramt Freyung bietet auch einen kostenlosen Newsletterservice an. Zu diesem können sich Interessierte unter Angabe der eigenen E-Mail-Adresse unter anmelden.
Weitere Informationen:


















