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2. Vorentwurf: Neuaufstellung des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan „WA Hohenau-Nord“

19. 10. 2017

B e k a n n t m a c h u n g

 

 

 

 

Neuaufstellung des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan „WA Hohenau-Nord“

 

 

Der Gemeinderat Hohenau hat in seiner Sitzung am 24.11.2016 beschlossen, für den Bereich der Ortschaft Hohenau-Nord, einen Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan aufzustellen.

 

In der GR-Sitzung am 29.06.2017 wurden die eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange behandelt und die erforderliche 2. Auslegung hierzu beschlossen.

Der zur 2. Auslegung bestimmte Entwurf zur Neuaufstellung des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan „WA Hohenau-Nord“ liegt vom

 

vom 30. Oktober 2017 bis 01. Dezember 2017

 

während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Hohenau, Zi.Nr. 3, zur Einsichtnahme aus. Die entsprechenden Dateien stehen etwas weiter unten auf dieser Seite zum Download bereit.

 

Stellungnahmen sind ggf. bis spätestens 01. Dezember 2017 bei der Gemeinde Hohenau einzureichen.

 

Die Umweltauswirkungen auf die jeweiligen Schutzgüter wurden im Entwurf erörtert und konnten als mäßig bis gering eingestuft werden.

 

 
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