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Markterkundung - Anfrage

 

Im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern (BbR) 

Der Freistaat Bayern fördert mit der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe – und Kumulationsgebieten in Bayern (BbR) den sukzessiven Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und mindestens 2 Mbit/s im Upstream (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) dort wo er nicht marktgetrieben erfolgt.

 

Eine Bedarfsermittlung der Gemeinde Hohenau hat ergeben, dass in den Erschließungsgebieten
- Kumulationsgebiet Schönbrunn                  2 Unternehmer

- Kumulationsgebiet Schönbrunnerhäuser      1 Unternehmer

- Kumulationsgebiet Kirchl                           1 Unternehmer

- Kumulationsgebiet Raimundsreut               1 Unternehmer

- Kumulationsgebiet Kampfham                   1 Unternehmer

- Kumulationsgebiet Saulorn                        1 Unternehmer

- Kumulationsgebiet Bierhütte                      1 Unternehmer

i. S. v. § 2 Abs. 1 Satz 1 Umsatzsteuergesetz (UStG) Bedarf an einer Übertragungsrate von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und mindestens 2 Mbit/s im Upstream haben. Die Gemeinde hat auf dieser Grundlage entsprechend der Lokalisierung dieses Bedarfs Erschließungsgebiete für den Aufbau eines NGA-Netzes festgelegt (siehe Anlage „Zusammenstellung Erschließungsgebiete Hohenau“). Bei Bedarf können Detailkarten der Erschließungsgebiete von der Gemeindeverwaltung angefordert werden.

 

Bevor Fördermittel eingesetzt werden können, hat die Gemeinde gemäß Nr. 4.1.1 Abs. 5 BbR zu ermitteln, ob private Investoren einen eigenwirtschaftlichen flächendeckenden Ausbau eines NGA-Netzes in einem oder mehreren Erschließungsgebieten vorsehen. Erst wenn dies nicht der Fall ist, kann die Gemeinde ein Auswahlverfahren zur Bestimmung eines dann geförderten Anbieters durchführen.

 

Die Gemeinde Hohenau bittet daher Betreiber elektronischer Kommunikationsnetze mitzuteilen,

 

  • ob sie sich ohne finanzielle Beteiligung Dritter in der Lage sehen, in den kommenden drei Jahren zu marktüblichen Bedingungen bedarfsgerechte Breitbanddienste in einem oder mehreren Erschließungsgebieten anzubieten bzw.

 

  • ob zumindest Breitbanddienste mit Übertragungsraten von mindestens 25 Mbit/s im Downstream und von mindestens 2 Mbit/s im Upstream in den kommenden drei Jahren in einem oder mehreren Erschließungsgebieten angeboten werden.

 

Sofern ein Netzausbau geplant ist, bitten wir Sie einen verbindlichen und detaillierten Projekt- und Zeitplan, der die geplanten Investitionen glaubhaft und nachvollziehbar macht, der Gemeinde bis spätestens 23.04.2013 zu übersenden.  Im Projekt- und Zeitplan sind insbesondere Meilensteine in Zeitabständen von nicht länger als 6 Monaten so zu definieren, dass deren Einhaltung auf Nachfrage der Gemeinde kontrolliert werden kann. Kommt der private Investor diesen selbst gesetzten Meilensteinen nicht nach, kann die Gemeinde mit der Auswahl eines Netzbetreibers gemäß Nr. 4.3 BbR fortfahren. 

   Zusammenstellung Erschließungsgebiete Hohenau   
   Anfrage
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