Änderung des Flächennutzungsplanes durch Deckblatt Nr. 18 Bekanntmachung Änderungsbeschluss
Der Gemeinderat der Gemeinde Hohenau hat in seiner Sitzung vom 31.10.2024 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Änderung des Flächennutzungsplanes durch Deckblatt Nr. 18 für den Bereich des Bebauungsplanes „SO Einzelhandel Hohenau“ beschlossen.
Dieser Beschluss wir hiermit nach § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB bekannt gemacht. Gleichzeitig wird die Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB über die Planung frühzeitig unterrichtet und ihr Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Der Geltungsbereich ergibt sich aus dem Planentwurf vom 23.05.2025 und erstreckt sich im Umgriff auf die Flurnummern 76 teil, 78 Teil und 79 Teil jeweils der Gemarkung Hohenau.
Die detaillierten Informationen finden Sie hier:
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