Aufstellung Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung „SO Einzelhandel Hohenau“
Der Gemeinderat der Gemeinde Hohenau hat in seiner Sitzung vom 31.10.2024 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes mit integrierter Grünordnung „SO Einzelhandel Hohenau“ beschlossen.
Dieser Beschluss wir hiermit nach § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB bekannt gemacht. Gleichzeitig wird die Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB über die Planung frühzeitig unterrichtet und ihr Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Die detaillierten Informationen finden Sie hier:
Aufstellung Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung „SO Einzelhandel Hohenau“
Bild zur Meldung: Aufstellung Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung „SO Einzelhandel Hohenau“