In Bayern – wie im gesamten Bundesgebiet – hat der Mikrozensus 2024 begonnen. Das ist die größte jährliche Haushaltsbefragung in Deutschland. Auf Basis der erhobenen Daten werden wichtige politische Entscheidungen getroffen, die alle Bürgerinnen und Bürger betreffen. Aus diesem Grund bittet das Bayerische Landesamt für Statistik alle zufällig ausgewählten Haushalte um ihre Unterstützung. Von Januar bis Dezember wird etwa ein Prozent der Bevölkerung stellvertretend für alle Einwohnerinnen und Einwohner des Freistaats befragt. Für den überwiegenden Teil der Fragen zu Themen wie Haushalt, Familie, Bildung, Beruf und Lebensunterhalt besteht nach dem Mikrozensusgesetz Auskunftspflicht. Fürth. Auch im Jahr 2024 findet der Mikrozensus statt. Der Begriff Mikrozensus bedeutet „Kleine Volkszählung“ und benennt eine gesetzlich verbindliche, repräsentative Befragung von Haushalten in Deutschland. Die Erhebung wird seit 1957 von den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder gemeinschaftlich durchgeführt. Es wird ein Prozent der Bevölkerung stellvertretend für alle Einwohnerinnen und Einwohner des Landes zur wirtschaftlichen und sozialen Lage befragt. Neben dem Grundprogramm enthält das Frageprogramm des Mikrozensus auch Fragen der EU-weit durchgeführten Befragungen zur Arbeitsmarktbeteiligung (LFS), zu Einkommen und Lebensbedingungen (SILC) sowie zur Internetnutzung (IKT). Die Ergebnisse des Mikrozensus haben sich zu einer wichtigen Datenquelle entwickelt. Sie bilden die Grundlage für politische Entscheidungen in Deutschland, aber auch auf europäischer Ebene. Neben der Politik nutzen außerdem Wirtschaft, Wissenschaft, Medien und die interessierte Öffentlichkeit die Daten des Mikrozensus. In Bayern werden 60 000 zufällig ausgewählte Haushalte befragt Die Befragungen zum Mikrozensus 2024 finden ganzjährig von Januar bis Dezember statt. In Bayern werden etwa 120 000 Personen in rund 60 000 Haushalten befragt. Dabei bestimmt ein mathematisches Zufallsverfahren zunächst, welche Gebäude- bzw. Gebäudeteile für die Teilnahme am Mikrozensus ausgewählt werden. In einem weiteren Schritt übernehmen ehrenamtlich tätige und geschulte Erhebungsbeauftragte die Aufgabe, die zu befragenden Haushalte über die Klingelschilder namentlich zu erfassen. Dabei können sie sich mittels eines Ausweises als Beauftragte des Bayerischen Landesamts für Statistik identifizieren. -2- Um verlässliche und repräsentative Ergebnisse gewährleisten zu können, besteht für den überwiegenden Teil der Fragen nach dem Mikrozensusgesetz Auskunftspflicht. Zudem werden die Haushalte innerhalb von maximal fünf aufeinander folgenden Jahren bis zu viermal befragt. So können Veränderungen im Zeitverlauf nachvollzogen und eine hohe Ergebnisqualität erreicht werden. Die ausgewählten Haushalte werden schriftlich informiert Die zufällig ausgewählten Haushalte werden vom Bayerischen Landesamt für Statistik schriftlich zur Teilnahme am Mikrozensus aufgefordert. Mit dem Schreiben werden sie über den Mikrozensus informiert und gebeten, die Fragen des Mikrozensus im Rahmen eines Telefoninterviews oder einer Online-Befragung zu beantworten. Alle erhobenen Einzelangaben unterliegen der Geheimhaltung und dem Datenschutz und werden weder an Dritte weitergegeben noch veröffentlicht. In der amtlichen Statistik werden die Einzelergebnisse zu aggregierten Landes- und Regionalergebnissen zusammengefasst. Weitere Informationen: Ausführliche Informationen zum Mikrozensus finden Sie unter: https://www.statistik.bayern.de/statistik/gebiet_bevoelkerung/mikrozensus/index.html Ein Erklärvideo erklärt, was der Mikrozensus ist, wozu er durchgeführt wird, wie die Haushalte zufällig ausgewählt werden, warum sie mitmachen müssen und was mit ihren Antworten passiert: statistik.bayern.de/mam/statistik/gebiet_bevoelkerung/mikrozensus/v3-statistischesbundesamt-mikrozensus-de-ut.mp4 Interessante Ergebnisse aus dem Mikrozensus finden Sie in der interaktiven StoryMap zum Thema Familie und Erwerbstätigkeit im Zeit- und Regionalvergleich: s.bayern.de/storymap-pm |