Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes und Änderung des Flächennutzungsplanes für die Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen in Kirchl und Neuraimundsreut

04. 02. 2021

Im östlichen Bereich von Kirchl auf FlStNr. 760 und im südlichen Bereich von Neuraimundsreut auf FlStNr. 1344, jeweils der Gemarkung Schönbrunn a.Lusen, ist die Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen geplant.

Für die Aufstellung des jeweiligen Bebauungs- und Grünordnungsplanes und die Änderung des Flächennutzungsplanes, jeweils durch Deckblatt, läuft vom 17.02.2021 bis einschließlich 19.03.2021 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB.

Die jeweiligen Planungsunterlagen liegen in dieser Auslegungsfrist im Rathaus der Gemeinde Hohenau, Bauamt, Zimmer-Nrn. EG-1 und EG-3, während der allgemeinen Dienststunden öffentlich aus und es hat jedermann die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Entsprechende Stellungnahmen können schriftlich, zur Niederschrift oder in elektronischer Form abgegeben werden. Aufgrund der aktuell bestehenden Covid-19 Pandemie und der damit zusammenhängenden Einschränkungen, ist eine Einsichtnahme im Rathaus nur nach vorheriger Terminvereinbarung unter 08558/960412 und 08558/960433 möglich. Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen können auch im Internet unter https://ris.komuna.net/hohenau/Document.mvc/List/11747476 eingesehen werden.

 

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