Gemeinde Hohenau verteilt FFP2-Masken an pflegende Angehörige

18. 01. 2021

Die Corona-Pandemie bedroht vor allem die Gesundheit älterer und pflegebedürftiger Menschen. Sie möglichst gut zu schützen und unser Gesundheitssystem stabil zu halten, fordert derzeit unsere ganze Gesellschaft stark heraus. Zu den Menschen, auf die das besonders zutrifft, gehören die vielen pflegenden Angehörigen in Bayern. Ohne deren Einsatz wäre die Versorgung der etwa 380.000 zuhause lebenden pflegebedürftigen Menschen nicht zu bewältigen.

Ergänzend zu den bisherigen Unterstützungsleistungen für Pflegebedürftige, Besucherinnen und Besucher sowie das Personal in stationären Einrichtungen stellt das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege deshalb pflegenden Angehörigen eine Million FFP2-Schutzmasken kostenfrei zur Verfügung.

Die Masken können ab dem 20. Januar bei der Gemeindeverwaltung der pflegebedürftigen Person kostenfrei abgeholt werden. Ausgegeben werden drei Masken für die Hauptpflegeperson. Zum Nachweis der Bezugsberechtigung muss das Schreiben der Pflegekasse mit der Feststellung des Pflegegrades der bzw. des Pflegebedürftigen vorgelegt werden.

Die FFP2-Schutzmasken für pflegende Angehörige können voraussichtlich ab 20.01.2021 nach vorheriger telefonischer Anmeldung im Rathaus Hohenau abgeholt werden.

 

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