Zweite Auslegung Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan

25. 08. 2020

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Bekanntmachung der Zweiten Öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für den Entwurf des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan in der Fassung vom 04.08.2020

Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 27.02.2020 die eingegangenen Stellungnahmen der Ersten Auslegung behandelt und zur Einarbeitung in den Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan weitergegeben. Der überarbeitete Entwurf wurde gebilligt.

Der Entwurf des Flächennutzungsplans für das Gebiet der Gemeinde Hohenau und die Begründung liegen im Rathaus, Zimmer EG-3, Gemeinde Hohenau, Dorfplatz 22, 94545 Hohenau vom

07.September 2020 bis einschließlich 09. Oktober 2020

gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, während der allgemeinen Dienststunden zu jedermann Einsicht öffentlich aus.

Außerdem sind die Planunterlagen nachfolgend Einsehbar.

Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Flächennutzungsplans nicht von Bedeutung ist.

 

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