Eintragung von Übermittlungssperren nach dem Bundesmeldegesetz
Hohenau (Niederbayern), den 27. 01. 2016
Zum 01.11.2015 ist das neue Bundesmeldegesetz in Kraft getreten. Es besteht nun die Möglichkeit sich verschiedene Übermittlungssperren eintragen zu lassen.
Nähere Informationen entnehmen Sie der beigefügten Anlage.
Für Auskünfte und Informationen steht Ihnen das Einwohnermeldeamt der Gemeinde Hohenau jederzeit gerne zur Verfügung.
Weitere Informationen: