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Informationen für Imker und Bienenzüchter in der Gemeinde Hohenau

28. 03. 2024

Die Gemeinde Hoheau informiert:
Für die Zucht von Honigbienen sind abgeschirmte Begattungsareale (=Belegstellen) nötig, um Eigenschaften wie Vitalität und Sanftmut sicher weiterzuvererben. Dazu betreibt der Imker Kreisverband Regen eine Bienenköniginnen-Belegstelle im Nationalpark Bayerischer Wald am Fuße des Großen Rachels. Diese staatlich anerkannte Belegstelle genießt nach §4 der Verordnung über den Vollzug des Tierzuchtrechtes einen 10 km-Schutzradius, der auch Teile unseres Gemeindegebiets umfasst. Die betroffenen Ortschaften der Gemeinde Hohenau sind in den Anlagen zu dieser Meldung als Übersichtkarte aufgeführt. Alle Imker*innen in diesem Schutzkreis dürfen nur mit Carnica-Honigbienen arbeiten, welche der gewählten Zuchtrichtung der Belegstellen entsprechen. Das Halten anderer Honigbienenrassen oder das Einwandern in dieses Gebiet ist nicht zulässig.
Verstöße gegen diese Vorgaben stellen eine Ordnungswidrigkeit dar:

Auszug aus dem Land- und forstwirtschaftlichen Zuständigkeits- und Vollzugsgesetz – ZuVLFG; Teil 1; Bayerisches Tierzuchtrecht; Art. 7 Ordnungswidrigkeiten:
„Mit Geldbuße bis zu viertausend Euro kann belegt werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen Art. 5 Abs. 4 Bienenvölker in den festgelegten Umkreis um eine staatlich anerkannte Bienenbelegstelle verbringt oder dort hält.“

Imker*innen im Schutzkreis der Belegstelle sind verpflichtet ihren Bienenstand, falls noch nicht geschehen, sowohl dem zuständigen Veterinäramt als auch bei der Belegstellenleitung zu melden. Von Seiten der staatlichen Fachberatung für Bienenzucht, wie auch durch Beauftragte der Belegstelle, wird es in einem wiederholenden Turnus zu Standkontrollen mit Protokollierung kommen.
Die Belegstelle „Rachel-Diensthütte“ bietet an, begattete oder unbegattete Königinnen als auch Zuchtstoff oder schlupfreife Weiselzellen zu den Öffnungszeiten auf Vorbestellung abzugeben, um die Bienenvölker im Schutzkreis der entsprechenden Zuchtrichtung (Carnica) der Belegstelle anzupassen. Zuchtstoffabgaben werden den Imker*innen durch das Belegstellenteam mit einem schriftlichen Zuchtstoffnachweis bestätigt und können bei den Standkontrollen vorgelegt werden.

Es wird um Kontakt bei der Belegstellenleitung unter:
Franz Rothkopf
Telefon: 09927 1525
E-Mail:
http://imker-kreisverband-regen.de/belegstelle/
gebeten.

Ebenso wird fachliche Hilfestellung, sowohl durch das Team der Belegstelle als auch durch die staatliche Fachberatung für Bienenzucht in Niederbayern angeboten.
Informationen unter:
Stefan Fleischmann Staatliche Fachberatung für Bienenzucht in Niederbayern Tel.: 0931/9801-3683 E-Mail:
https://www.lwg.bayern.de/bienen

 

Bild zur Meldung: Informationen für Imker und Bienenzüchter in der Gemeinde Hohenau

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